Die Begriffe Halterverantwortung und Halterhaftung im Sinne des §21 Abs. 1 und 2 StVG (Führerscheinprüfung) stellen den Fuhrparkverantwortlichen vor eine große Herausforderung. Er muss zu jeder Zeit sicherstellen, dass seine Fahrzeugnutzer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an die Überwachung, insbesondere wenn es sich um einen gewerblichen Fahrzeughalter handelt. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Fahrzeugnutzer angesichts der drohenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen von sich aus den Entzug seiner Fahrerlaubnis mitteilt.

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